FAQ – Häufige Fragen zur Pflege
Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden
Pflege beginnt fast immer mit Unsicherheit: Wer zahlt was, welche Anträge sind nötig, und was steht uns eigentlich zu? Hier beantworten wir die Fragen, die uns am häufigsten erreichen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns einfach an – 02306 – 940 900. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Kosten, Kassen und Anträge
Wer bezahlt einen ambulanten Pflegedienst?
Das hängt von der Art der Leistung ab. Ärztlich verordnete Behandlungspflege – etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung – zahlt die Krankenkasse nach SGB V. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung laufen dagegen über die Pflegekasse nach SGB XI und setzen einen Pflegegrad voraus. Wir haben Verträge mit allen Pflege- und Krankenkassen und rechnen direkt mit ihnen ab.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, also bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Anschließend meldet sich der Medizinische Dienst zu einem Begutachtungstermin und stellt fest, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Daraus ergibt sich einer der Pflegegrade 1 bis 5. Wir unterstützen Sie beim Antrag und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Wie viel zahlt die Pflegekasse bei welchem Pflegegrad?
Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen festen monatlichen Betrag – als Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt, oder als Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen. Die Beträge steigen mit dem Pflegegrad, für Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung. Die aktuellen Sätze finden Sie in unserer Übersicht zur Pflegeversicherung, unsere eigenen Leistungen in der Preisliste nach SGB XI.
Was ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn nutzen?
Jede pflegebedürftige Person, die zu Hause lebt, hat zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag – zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung. Nutzbar ist er zum Beispiel für Haushaltshilfen, Fahr- und Begleitdienste oder Einkaufs- und Botengänge, außerdem für Eigenanteile bei Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Das Geld ist zweckgebunden und wird nur gegen Quittung erstattet, verfällt aber nicht sofort: Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zur Mitte des Folgejahres abgerufen werden.
Unsere Angebote
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Hausnotruf?
Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel. Bei Pflegebedürftigkeit können Sie – unabhängig vom Pflegegrad – einen Antrag auf leihweise Überlassung stellen. Wird er genehmigt, rechnen wir Einrichtung und monatliche Miete direkt mit der Pflegekasse ab; für Sie ist das Basisgerät dann zuzahlungsfrei. Für Selbstzahler gelten unsere ausgewiesenen Monatspreise.
Was kostet die Tagespflege – und wie komme ich dorthin?
Die Tagespflege hat von 8:30 bis 16:30 Uhr geöffnet und übernimmt in dieser Zeit Grundpflege, Betreuung und medizinische Versorgung. Für den Weg sorgt unser eigener Fahrdienst: Er holt Sie zu Hause ab und bringt Sie zurück, ein Transport im Rollstuhl ist möglich. Die Vergütung ist nach Pflegegrad gestaffelt und in unserer Kostenübersicht aufgeschlüsselt.
Kann ich Essen auf Rädern erst einmal testen?
Ja, ein Probe-Essen ist bei uns kostenlos. Auf Wunsch schicken wir Ihnen außerdem den Menü-Katalog mit allen Gerichten und der Preisliste zu – ebenfalls gratis. Bestellen können Sie danach ganz einfach telefonisch unter 02306 – 940 900. Zum Angebot geht es beim Menüservice.
Einsatzgebiet
In welchen Städten sind Sie im Einsatz?
Unser Firmensitz ist in Lünen, Scharnhorststr. 11a. Von dort aus versorgen wir außerdem Dortmund, Werne, Kamen, Bergkamen, Waltrop und Selm. Für jede dieser Städte gibt es eine eigene Übersicht:
- Ambulanter Pflegedienst Lünen
- Ambulanter Pflegedienst Dortmund
- Ambulanter Pflegedienst Werne
- Ambulanter Pflegedienst Kamen
- Ambulanter Pflegedienst Bergkamen
- Ambulanter Pflegedienst Waltrop
- Ambulanter Pflegedienst Selm
Ob wir Ihre konkrete Adresse anfahren können, sagen wir Ihnen am schnellsten am Telefon unter 02306 – 940 900.
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – auch dann, wenn Sie am Ende einen anderen Weg wählen.