Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen
Pflegekasse zahlt auch für Haushaltshilfe
1.572 Euro gibt es zusätzlich pro Jahr für Entlastung

Über 70 Prozent der Pflegebedürftigen leben zu Hause. Sie alle haben Anspruch auf 131 Euro monatlich
für sogenannte Betreuungs- und Entlastungsangebote - zusätzlich zum Pflegegeld oder
zu den Mitteln für einen ambulanten Dienst. Als Entlastungsangebote gelten laut Sozialgesetzbuch XI
beispielsweise Haushaltshilfen, Fahr- und Begleitdienste, Einkaufs- oder Botengänge. „Das Geld
wird aber nicht im Voraus und zur freien Verfügung überwiesen. Da es zweckgebunden ist, geschieht
dies nur auf Antrag und unter Vorläge der entsprechendem Quittungen."
Geld ist zweckgebunden
Verwendbar ist der Betrag auch für die Finanzierung der Eigenanteile bei der Tages- oder Nacht-
sowie der Kurzzeitpflege. Auch eine „allgemeine Anleitung und Betreuung" und so genannte niedrigschwellige
Angebote können damit bezahlt werden. Mit letzterem sind beispielsweise Aufwandsentschädigungen für
die Betreuung von Pflegebedürftigen durch ehrenamtliche Helfer gemeint. Positiv ist, dass das Geld
nicht verfällt, wenn es einen Monat nichtoder nicht vollständig abgerufen wurde. Es kann im Laufe
des Jahres sozusagen angespart werden. Insgesamt sind das immerhin 1.572 Euro im Jahr. Bis zur
Mitte des Folgejahres sind sie nutzbar.
Bevor man einen Betreuer engagiert, sollte man bei seiner Pflegeberatung unbedingt nachfragen,
welche niedrigschwelligen Angebote nach Landesrecht überhaupt anerkannt sind. Denn das ist
Voraussetzung für die Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung.
Versicherte wenden sich dafür an ihren Pflegedienst oder einen -Stützpunkt.
Ziel und Aufgabe
Ziel und Aufgabe unseres Dienstes ist die ergänzende Dienstleistung, Betreuung und hauswirtschaftliche
Versorgung alter, kranker und/oder pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Unser Einsatzgebiet
ist der Großraum Lünen,
Kamen, Bergkamen, Dortmund, Werne, Selm und Umgebung.